14. Januar 2025

Der eigene Kleingarten: Was ist erlaubt?

Der eigene Kleingarten: Was ist erlaubt?

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Ein eigener Garten ist der Traum vieler Menschen. Leider können sich immer weniger Menschen ein Haus mit Garten leisten. Dazu kommt, dass gerade in großen Städten der Platz für Einfamilienhäuser mit Garten auch sehr rar gesät sind. Eine wunderbare Alternative ist aber ein Kleingarten bzw. Schrebergarten. Aber wer denkt, man könnte mit seinem eigenen Kleingarten alles machen, was man möchte, der irrt. Nicht nur der Kleingartenverein, auch die Gesetzeslage legt fest, was im Kleingarten verboten und erlaubt ist.

Der eigene Kleingarten: Welche Pflanzen darf ich anbauen?

Was man gesetzlich in seinem Kleingarten darf und was nicht, legt das Bundeskleingartengesetz fest. Hier ist auch festgeschrieben, welche Pflanzen man einpflanzen darf. Als Faustregel gilt, dass die Pflanzen im Garten nicht höher als drei Meter sein dürfen. Auch Bäume und Sträucher, die sehr breit wachsen oder die Bodenqualität beeinträchtigen, sind verboten. Zu den verbotenen Pflanzen gehören zum Beispiel Laubbäume wie Kastanie, Walnuss, Ahorn, Birke oder Eiche. Aber auch Nadelbäume wie Zeder, Tanne, Lärche, Wacholder, Kiefer oder Lebensbäume sowie Mammutbäume und Schmucktannen dürfen nicht eingepflanzt werden.

Außerdem ist eine wichtige Regel, dass mindestens ein Drittel der Fläche von Nutzpflanzen bepflanzt sein müssen. Unter Nutzpflanzen fallen beispielsweise Obst und Gemüse. 10 % der Gartenfläche sollen mindestens für Beete genutzt werden. Einen reinen Ziergarten darf man in seiner Gartenlaube daher nicht anbauen. Dafür hat man je nach Saison leckeres, frisch angebautes Obst. Außerdem gehören zu den Nutzpflanzen auch Pflanzen, die den Tieren zum Beispiel vom Nutzen sind. Dazu gehören zum Beispiel auch Beeren, die für uns giftig sind, die Vögel aber vertragen. Das Anpflanzen von Monokulturen ist allerdings auch verboten. Stattdessen soll es eine Vielfalt an Pflanzen im eigenen Kleingarten geben.

Gartenlaube im Kleingarten

Auch ob die Gartenhaus groß oder eher klein werden darf, steht im Bundeskleingartengesetz. Dabei ist eine Maximalgröße von 24 m² erlaubt. Auch was du in deiner Gartenlaube machen darfst, ist festgelegt. Du darfst zum Beispiel nicht in ihr wohnen oder Gäste über eine längere Zeit beherbergen. Übernachten ist im eigenen Kleingarten aber grundsätzlich erlaubt. Auch ein Zelt darf man meistens im Kleingarten aufstellen.

Auch eine festen Pool darfst du nicht in deinen Kleingarten bauen. Erlaubt ist aber ein Pool, den man aufstellen kann. Es dürfen aber keine chemischen Zusätze im Wasser enthalten sein. Ein Planschbecken ist daher kein Problem im Kleingarten.

Was genau im Kleingarten erlaubt ist regelt aber auch der Kleingartenverein. Hier kann es beispielsweise Verbote von verschiedenen Pflanzen und Nutzungsbeschränkungen geben oder bestimmte Verhaltensweisen eingefordert werden. Daher ist das, was man darf und was nicht, maßgeblich davon abhängig, was die Statuten des Vereins bestimmen.

Pflichten im Kleingarten

Je nach Vereinsordnung fallen auch unterschiedliche Aufgaben an, die man in seinem eigenen Kleingarten regelmäßig erfüllen muss. Dazu gehört zum Beispiel das Zurückschneiden der Hecken oder Rasenmähen. Darüber hinaus muss man sich natürlich um die Pflanzen im Garten kümmern. Das bedeutet zum Beispiel das Aussähen sowie das Gießen und Ernten von Pflanzen. Außerdem fallen Aufgaben im Gemeinschaftsgarten an. Es müssen zum Beispiel die gemeinsam genutzten Wege, Wiesen und Co. gepflegt werden. Daher sollte man genug Zeit mitbringen, wenn man sich einen eigenen Kleingarten zulegen möchte.

Doch lieber ein Erholungsgarten?

Wem es wichtig ist, einen kleinen Garten zu haben, in dem er wohnen kann oder wer nicht so viele Nutzpflanzen anbauen möchte, sollte sich für einen Erholungsgarten entscheiden. Auch die Größe des Gartenhauses ist hier nicht begrenzt. Die Pacht eines Erholungsgartens ist aber meist deutlich teurer.

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Der eigene Kleingarten: Was ist erlaubt?