Aus dem Schmuckbereich: Gold- und Silberwaren müssen lt. Gesetz einen Stempel tragen, auf dem der Anteil des Edelmetalls im verarbeiteten Material angegeben ist.
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Aus dem Schmuckbereich: Gold- und Silberwaren müssen lt. Gesetz einen Stempel tragen, auf dem der Anteil des Edelmetalls im verarbeiteten Material angegeben ist.
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