20. Januar 2025

Kennzeichnungspflicht bei Kerzen

Kennzeichnungspflicht bei Kerzen

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Das muss man beachten, wenn man selbst gemachte Kerzen verkaufen möchte: Die Kennzeichnungspflicht bei Kerzen

Wer Kerzen verkauft, muss die Kennzeichnungspflicht bei Kerzen gemäß EN 15494 beachten. In der Norm finden sich die Mindestsicherheitsinformationen, mit denen Kerzen beim Verkauf gekennzeichnet sein müssen sowie zusätzliche Sicherheitshinweise, die optional sind. Wenn die Sicherheitshinweise nicht auf der Kerze oder der Verpackung angebracht werden kann, muss eine Gebrauchsinformation am Stand zur Verfügung stehen. Die Informationen können entweder in Text- oder in Symbolform gegeben werden.

Achtung:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist nur als Tipp für diejenigen zu sehen, die mit ihren Bastelarbeiten Geld verdienen möchten.

Für selbst hergestellte Kerzen können zusätzlich noch die DIN EN 15426 und die DIN 15493 zum Tragen kommen. Diese Normen befassen sich mit dem Rußverhalten und der Feuersicherheit.

Auf diese Norm bin ich vor kurzem aufmerksam geworden, als ich mir Wachs zum Kerzen gießen kaufte. Insgesamt 16 Sicherheitshinweise befanden sich auf einem beigelegten Blatt, dass oben mit einem gelben Dreieck mit Ausrufezeichen in der Mitte gekennzeichnet war.

Zu den Sicherheitshinweisen gehörten sowohl die „ganz normale“ Hinweise, die eigentlich jedem, der eine Kerze abbrennt, geläufig sein sollten – also zum Beispiel, dass man brennende Kerzen nicht ohne Aufsicht lassen sollte, dass sie außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren stehen sollen oder dass man sie nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen abbrennen soll. Allerdings fanden sich auch einige Hinweise (ich vermute, dass diese zu den „optionalen“ Hinweisen gehören), die mir nicht wirklich einleuchten, wie zum Beispiel, dass man Teelichte nur in Behältern mit ausreichender Luftzufuhr verwenden soll (ich dachte immer, dass die einfach ausgehen, wenn sie keinen Sauerstoff mehr bekommen und dass das nicht wirklich eine Gefahr darstellt).

Einige der Tipps stehen der gängigen Praxis entgegen. Zum Beispiel, dass man Kerzen nicht ausblasen, sondern die Flamme ersticken soll. (Wer seine 25 Geburtstagskerzen auf einen Schlag erstickt, darf sich etwas wünschen?), andere Hinweise dürften wieder selbstverständlich sein, denn wer stellt eine Kerze, die sich verflüssigt, ohne Gefäß auf?

Woher bekommt man die Piktogramme und die Warnhinweise?

Die Piktogramme und Texte für diese Norm findet man unter anderem auf der Webseite Code-Knacker. Generell sollte man aber vorsichtig sein, denn Piktogramme können urheberrechtlich geschützt sein. Wie das mit den Piktogrammen für unseren Fall aussehen, weiß ich leider nicht.

Bei der Kerzenkiste kann man sowohl selbstklebende Etiketten für Kerzen mit den entsprechenden Warnhinweisen als auch die gedruckten Warnhinweise als Beilage für Kerzen in der Größe DIN A5 bestellen.

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Kennzeichnungspflicht bei Kerzen für das verwendete Wachs

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen, ob es eine Kennzeichnungspflicht bei Kerzen für das verwendete Wachs gibt. Ich habe mich an die European Candle Association ASBL in Stuttgart gewandt und bekam als Antwort, dass es diesbezüglich keine Kennzeichnungspflicht gebe. 

Eine Kennzeichnung der Inhaltsstoffe wäre nur notwendig, wenn es um Stoffe geht, die eine potentielle Gesundheits- oder Umweltgefahr darstellen. Das können zum Beispiel Duftstoffe oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts sein, die möglicherweise Allergien auslösen. Für die üblicherweise eingesetzten Brennmassen träfe das aber nicht zu. Deshalb gebe es normalerweise keine Aussagen zur Art der Brennmasse.

Allerdings wird oft auf hochwertige oder teure Brennmassen hingewiesen – wie zum Beispiel Kerzenwachs. Das machen die Hersteller aber freiwillig, da es in ihrem Interesse ist darauf hinzuweisen, da sie damit einen höheren Preis rechtfertigen können. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht gebe es aber nicht.

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Kennzeichnungspflicht bei Kerzen

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2024-02-10 13:18:10
Bastelfrau (Barbara)