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Hausbesitzer und Besitzer von Eigentumswohnungen haben das Recht, in ihrem Haus oder ihrer Wohnung Nägel in den Wand zu schlagen, um Bilder daran aufzuhängen oder Löcher in die Wände zu bohren, um mit Dübeln zu arbeiten. Dies Recht haben auch Mieter – allerdings müssen sie oft vor dem Auszug kleinere Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchführen oder selber machen. Zu diesen Schönheitsreparaturen gehören auch das Löcher in den Wänden kaschieren.
Natürlich sollte man keine Löcher in die Fliesen bohren, sondern nach Möglichkeit in die Lücken dazwischen. Muss man diese Löcher später wieder flicken, so sollte man das nicht unbedingt mit Zahnpaste machen (wie wir das früher gemacht haben). Wesentlich besser ist es, die Löcher mit Gips zu stopfen, den es auch schon in kleinen Mengen fertig angerührt gibt.
Gips ist anderen Füllmaterialien vorzuziehen, denn der durchgetrocknete Gips kann leicht übergestrichen werden. Verwendet man aber Dichtungsmassen wie Silikon, lässt sich dieser später nicht deckend überstreichen und man bekommt womöglich doch noch Ärger mit dem ehemaligen Vermieter.
Aber es geht hier nicht nur um das Stopfen von Dübellöchern. Auch ein einfacher Nagel, an dem man ein Bild aufhängt, hinterlässt ein Loch in der Wand. Hier lohnt es sich, schon im Vorfeld dafür zu sorgen, dass der Schaden später leicht wieder repariert werden kann.
Manchmal muss man zuerst die richtige Stelle für den Bildernagel suchen. Dafür muss man zuerst eine Fuge des Mauerwerkes finden, was heute allerdings nicht immer möglich ist. Dann schlägt man vorsichtig einen 3 cm langen Stahlnagel ein. Trifft dieser auf einen Stein, kann er ohne weiteres wieder herausgezogen werden, so dass eine Tapetenverletzung kaum zu spüren ist.
Hat man die richtige Stelle gefunden, kann man den größeren Nagel einschlagen, ohne dass man befürchten muss, dass er auf halbem Weg stecken bleibt. Bevor der Nagel eingeschlagen wird, macht man aber zuerst mit einem Cutter um die Einschlagstelle einen kleinen, halbkreisförmigen Schnitt und biegt dort die Tapete zurück.
Werden später einmal Bild und Nagel entfernt, kann man das zurückgebogene Tapetenstückchen mit etwas Leim einfach wieder ankleben. Die Tapete erscheint dadurch unversehrt.
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