28. Mai 2023
Was darf man in einer Mietwohnung verändern?

Was darf man in einer Mietwohnung verändern?

Zieht man in eine neue Mietwohnung, möchte man sie gerne ganz nach dem eigenen Geschmack herrichten. Aber was darf man in einer Mietwohnung verändern und was sollte man besser sein lassen? Hier findest du einen kleinen Überblick darüber.

Was man nicht vergessen sollte ist, dass die Wohnung auch nach dem Einzug immer noch dem Vermieter gehört und man durch eigenmächtige Veränderungen eventuell die Bausubstanz beschädigt. Dies kann zu Schadensersatzforderungen und sogar zur Kündigung führen.
Das gilt natürlich nicht für Kleinigkeiten. Die folgenden Auflistungen sollen dir einen groben Überblick darüber verschaffen, was man darf und was nicht. Im Zweifelsfall sollte man aber immer den Vermieter oder die Hausverwaltung fragen, ob Änderungen erlaubt sind oder genehmigt werden müssen. Damit solche Fragen schnell geklärt werden können, ist eine gute und schnelle Kommunikation mit dem Vermieter wichtig. Bei manchen größeren Wohnungsunternehmen wie beispielsweise GCP wurde extra eine Service-App entwickelt, damit solche Anliegen schnell geklärt und umgesetzt werden können.

Was kann man in einer Mietwohnung problemlos verändern?

  • Grundsätzlich darf man einer Mietwohnung alles verändern, was nicht fest verbaut ist.
  • Man darf Wände tapezieren, Lampen anbringen und Lichtschalter austauschen und Löcher in die Wände bohren. Beim Auszug müssen die Löcher allerdings fachgerecht verschlossen werden.
  • Natürlich darf man Regale an der Wand anbringen und Schränke, Regale, Kommoden usw. an der Wand sichern, so dass sie nicht kippen können. Auch hier gilt, dass die Dübellöcher beim Auszug wieder verschlossen werden müssen.
  • Wenn der Fußboden nicht gefällt, kann man einen anderen Bodenbelag darüber legen. Allerdings sollte man wissen, dass der Vermieter verlangen kann, dass der Bodenbelag wieder rückstandslos entfernt und der alte Zustand wieder hergestellt wird.
  • Gibt es eine Einbauküche darf man diese entfernen und durch eine eigene ersetzen. Allerdings muss man die alte Küche aufbewahren und beim Umzug wieder einbauen.
  • Auf dem Balkon darf man Blumenkästen und Blumenkübel aufstellen. Man muss sie aber so sichern, dass sie (auch bei starkem Wind) niemanden in Gefahr bringen.
  • Ein Fliegengitter mit Spannrahmen darf man anbringen, sofern man dafür keine Löcher in den Fensterrahmen bohren muss.

Was sollte man lieber nicht in einer Mietwohnung verändern?

  • Das Herausreißen von Fußböden sollte man lieber sein lassen. Teppichboden herausreißen und durch neuen ersetzen sollte man auch nicht machen. Hier muss man den Vermieter vorher um Erlaubnis fragen.
  • Es sollte selbstverständlich sein, dass man keine Wände einreißt oder Fenster austauscht.
  • Auch Zwischenwände einziehen ist verboten.
  • Türen abschleifen oder Katzenklappen installieren beschädigen die Tür und damit das Eigentum des Vermieters.
  • Badezimmer, Dusche usw. neu verfliesen oder die Fliesen streichen sollte man keinesfalls machen, ohne den Vermieter vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. Auch das Anbohren von Fliesen ist tabu. Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, bringt es nur eine Menge Ärger mit dem Vermieter.
  • Fliegengitter, für deren Befestigung man Löcher in den Fensterrahmen bohren muss sind nicht erlaubt.
  • Elektroleitungen unter Putz verlegen stellt einen Eingriff in die Bausubstanz und damit in das Eigentum des Vermieters dar.
  • Das Verlegen von Elektro-, Wasser- oder Gasleitungen muss man sich nicht nur genehmigen lassen, sondern man darf es auch nicht selbst durchführen. Hier ist ein Fachmann gefragt.

Tipps und Tricks

  • Klicklaminat kann problemlos verlegt und beim Auszug wieder herausgenommen werden. Nicht vergessen für ein Trittschallschutz zu sorgen, damit die Nachbarn nicht durch Lärm belästigt werden.
  • Den Fliesen im Badezimmer kann man ganz unproblematisch mit Fliesenaufklebern ein neues Gesicht geben. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel “Badezimmer renovieren mit Fliesenaufklebern“.
  • Wer die Steckdosen austauschen möchte, sollte dies von einem Elektriker machen lassen. Sollte es zu einem Schaden kommen, haftet die Versicherung nicht, wenn man selbst Hand angelegt hat.
  • Viele Vermieter verlangen, dass die Wände beim Auszug weiß gestrichen werden. Das wird schwierig, wenn sie vorher mit einer dunklen oder grellen Farbe gestrichen wurden. Wer also beim Auszug nicht neu tapezieren, sondern nur streichen will, sollte solche Farben vermeiden.
  • Das gleiche gilt für Heizkörper.
  • Wenn der Vermieter Veränderungen genehmigt, sollte man direkt klären, ob die Veränderungen bei einem Auszug wieder beseitig werden müssen.
  • Vereinbarungen, die man mit dem Vermieter über bauliche Änderungen trifft, sollte man unbedingt schriftlich festhalten.
  • Beim Anbringen von Spiegel und Co. im Badezimmer darauf achten, dass keine Fliesen angebohrt werden. Man sollte entweder in die Fugen bohren oder aber – noch einfacher – Kleber, die sich leicht wieder entfernen lassen, verwenden.
  • Wer Teppichboden in einer Mietwohnung verlegt, sollte Teppichklebeband möglichst vermeiden. Muss der Teppichboden beim Auszug wieder entfernt werden, macht das Klebeband das sehr schwer.
  • Beim Austausch von Lichtschaltern und ähnlichen Dingen sollte man auf jeden Fall die ursprünglichen Schalter aufbewahren, damit man sie beim Auszug wieder austauschen kann.

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Was darf man in einer Mietwohnung verändern?

Bitte beachte: Für die Änderungen, die du in deiner Wohnung vornimmst, bist du selbst verantwortlich, wir übernehmen keine Haftung. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll dir nur einen groben Überblick verschaffen. Es handelt sich um keine Rechtsberatung.

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