11. Oktober 2024

Erklärungen zum Kommissionsvertrag(muster)

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Du findest hier noch einmal einzelne Absätze aus dem Kommissionsvertrag – mit Erklärungen, was es zu bedeuten hat. Zum Teil gibt es Beispiele dazu, die vielleicht etwas “überspitzt” ausgedrückt sind.

Und wie schon beim Kommissionsvertrag: Es handelt sich hier nur um Vorschläge und Erklärungen. Diese sind nach bestem Wissen und Gewissen macht. Es handelt sich nur um meine persönliche Meinung. Fehler können nicht ausgeschlossen werden! Außerdem stammt der Mustervertrag aus dem Jahre 2008 – die Rechtslage könnte sich also geändert haben. Aus diesem Grund kann ich auch keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen.

Ansonsten solltest du noch beachten, dass du die Absätze, die gar nicht zu deinen Artikeln passen würden, einfach weglässt. So ist es zum Beispiel nicht nötig, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, wenn du nur 3 Karten in Kommission gibst. Das hängt dann vom Wert deiner Artikel ab. Suche dir einfach die Passagen aus der Vertragsvorlage heraus, die für dich wichtig sein könnten.

 

 

Zitat:

Firma/Herr/Frau . . . (Firma/Name und Sitz/Anschrift)

(nachfolgend Kommittent genannt )

Das bist du. Hier trägst du deine Adresse, Name usw. ein.

 

und

Zitat:
Firma/Herr/Frau . . . (Firma/Name)
(nachfolgend Kommissionär genannt)

Damit ist derjenige gemeint, dem du deine Sachen zum Verkaufen gibst.

 

 

Zitat:

(1) Der Kommittent übergibt dem Kommissionär zum kommissionsweisen Verkauf folgende Waren (Kommissionsgut):

(Auflistung mit Mengenangaben und Spezifikationen der einzelnen Kommissionswaren)

Hier fügst du eine Liste mit all deinen Waren, die du dem Verkäufer übergibst, ein. Wenn du mehrere gleichartige Produkte hast, musst du sie näher beschreiben, damit mit klar ist, welches Teil damit gemeint ist. Dies kann zum Beispiel so aussehen:

 

5 Dachziegel mit Weihnachtsmännern (wenn du fünf mal den gleichen Dachziegel gemacht hast)
oder
1 Dachziegel mit Weihnachtsmann in rot
1 Dachziegel mit Weihnachtsmann im Schlitten
1 Dachziegel mit Weihnachtsmann, blau, im Schlitten

 

 

Zitat:
Die Übernahme weiterer Waren als Kommissionsgut kann vereinbart werden.

Bedeutet: Wenn du und der Verkäufer dies wünschen, gibst du ihm noch mehr Ware – aber du musst es nicht.

 

 

Zitat:
(2) Das Kommissionsgut bleibt im Eigentum des Kommittenten und ist von Gegenständen des Kommissionärs sowie Dritter getrennt zu halten.

Der Verkäufer darf deine Sachen nicht mit anderen Sachen “vermischen”. Er muss sie zum Beispiel in eigenes Regal stellen. Außerdem bleiben die Sachen solange dein Eigentum, bis du das Geld vom Verkäufer bekommen hast. Das ist zum Beispiel auch wichtig, wenn beim Verkäufer gepfändet wird. Dann dürfen deine Sachen nicht gepfändet werden!

 

 

Zitat:
(3) Der Kommissionär hat das Kommissionsgut in dem erforderlichen Umfange für Rechnung des Kommittenten zu versichern. Der Kommittent kann das Kommissionsgut jederzeit besichtigen oder durch Dritte besichtigen lassen.

Die Sachen sollten gegen Diebstahl und Vandalismus versichert werden. Der Verkäufer kann dir den Versicherungsbeitrag dafür in Rechnung stellen. Je nachdem, wie wertvoll deine Sachen sind und wo du sie hingibst, kann das sehr sinnvoll sein.

 

 

Zitat:
(4) Nachbestellungen auf das Kommissionsgut sind frühzeitig vorzunehmen.

Der Verkäufer soll dir rechtzeitig Bescheid geben, wenn er “Nachschub” braucht.

 

 

2 Preissetzung

Zitat:
(1) Jedes Stück des Kommissionsgutes ist mit dem Endverkaufspreis ausgezeichnet. Diese Preise sind Mindestpreise, die bei einer Weiterveräußerung nicht unterschritten werden dürfen ausgenommen während der Monate . . . (Nennung bestimmter Kalendermonate) um . . . %.

DU bestimmst den Endverkaufspreis und zeichnest die Sachen auch aus. Wenn es sich um Saisonartikel handelt, kannst du mit dem Verkäufer vereinbaren, dass er die Sachen zum Beispiel kurz vor Weihnachten billiger verkaufen darf.

 

 

Zitat:
(2) Hat der Kommissionär unter Mindestpreis verkauft, so muss der Kommittent, falls er das Geschäft als nicht für seine Rechnung abgeschlossen zurückweisen will, dies unverzüglich auf die Anzeige des Kommissionärs von der Ausführung des Geschäfts schriftlich erklären. Andernfalls gilt die Abweichung von der Preisbestimmung als genehmigt.

Wenn der Verkäufer deine Sachen ohne dein Wissen billiger verkauft hat, musst du direkt – am Besten schriftlich – erklären, dass du damit nicht einverstanden bist.

 

 

Zitat:
Erklärt der Kommissionär zugleich mit der Ausführungsanzeige seine Bereitschaft zur Deckung des Preisunterschieds, so ist der Kommittent zur Zurückweisung nicht berechtigt.

Wenn du durch den günstigeren Verkauf keine finanziellen Nachteile hast, der Verkäufer also auf seinen Anteil verzichtet oder den Preisunterschied aus eigener Tasche drauflegt, hast du kein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

 

 

Zitat:

3 Provision

(1) Der Kommissionär hat für jedes zur Ausführung gekommene Geschäft Anspruch auf Provision in Höhe von . . . %. Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn das Geschäft nicht zur Ausführung gekommen ist, es sei denn aus einem in der Person des Kommittenten liegenden Grunde.

Hier trägst du ein, wieviel Prozent der Verkäufer vom Verkaufspreis bekommt (mehr als 10-15 % sollten das nicht sein). Wenn die Sachen nicht verkauft werden, bekommt der Verkäufer auch keine Provision.

 

 

Zitat:
(2) Ferner hat der Kommissionär Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf.

Wenn der Verkäufer für deine Sachen, ein zusätzliches Ladenlokal anmietet, weil du im zwei Wagenladungen voller Produkte gebracht hast, dann kann er dir die Miete abknöpfen! Dieser Absatz ist sehr “verkäuferfreundlich”!

 

 

Zitat:
(3) Alle drei Monate ist jeweils für die drei vorangegangenen Monate Rechnung zu legen und über die Provision einschließlich sonstiger Leistungen des Kommittenten an den Kommissionär abzurechnen.

Spätestens alle drei Monate wird abgerechnet und du bekommst das Geld für die Artikel, die verkauft wurden.

 

 

Zitat:
(1) Der Kommissionär ist berechtigt, dem Käufer den Umständen nach angemessene Stundung zu gewähren. In derartigen Fällen hat der Kommissionär die bestehenden Forderungen gegen den Käufer unverzüglich an den Kommittenten abzutreten.

Wenn der Verkäufer “auf Pump” verkauft, muss er dir die Forderung abtreten, so dass du im Zweifelsfall das Geld vom Schuldner eintreiben kannst.

 

 

Zitat:
(2) Der Kommissionär ist in jederzeit widerruflicher Weise und im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebes zur Einziehung der Forderungen aus den Ausführungsgeschäften ermächtigt.

Der Verkäufer darf das Geld von seinen Kunden “eintreiben”.

 

 

Zitat:
(3) Der Kommissionär wird im Rahmen von Ausführungsgeschäften keine dem Käufer günstigeren Gewährleistungsrechte einräumen, als der Kommittent es nach seinen Geschäftsbedingungen üblicherweise tut.

Der Verkäufer darf dem Kunden zum Beispiel nicht versprechen, dass er ein 4jähriges Rückgaberecht hat, ohne, dass es mit dir abgesprochen ist.

 

 

2008-07-25 13:19:45
Bastelfrau (Barbara)