19. September 2024

Arbeitskleidung für die Mitarbeiter: Darauf solltest du achten

Arbeitskleidung - Titelbild

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Viele Berufe im Handwerk, der Gastronomie oder im medizinischen Bereich haben eine bestimmte Arbeitskleidung. Es gibt sogar Kleidungsstücke, die eng mit dem jeweiligen Beruf verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise eine Kochmütze, ein Arztkittel oder eine Polizeiuniform. Dabei erfüllt die Arbeitskleidung viele verschiedenen Funktionen. Was du bei Arbeitskleidung beachten solltest und wie du diese selber gestalten kannst, erfährst du hier.

Was sind die Funktionen von Arbeitskleidung?

Arbeitskleidung erfüllt meistens mindestens eine von vier Funktionen. Es gibt spezielle Schutzkleidung, die den Arbeitnehmer bei der Arbeit schützt. Das ist beispielsweise bei der Arbeit mit Chemikalien wichtig. Sie können aber auch den Mitarbeiter vor gefährlichen Situationen schützen. Einen Maschinenanzug soll beispielsweise verhindern, dass die Kleidung von der Maschine eingezogen wird. Eine weitere Funktion ist der Schutz der Privatkleidung, beispielsweise bei einem Maleranzug. Oftmals dient die Arbeitskleidung auch dazu, die Zugehörigkeit zum Betrieb darzustellen. Dazu wird diese häufig mit dem Logo der Firma bedruckt. Gerade bei Modegeschäften ist es üblich, dass die Angestellten Kleidung des jeweiligen Geschäftes tragen sollen. So machen die Angestellten neben ihrer eigentlichen Arbeit auch gleichzeitig Werbung für die Kleidung der Marke.

Damit sie nicht bei der Arbeit stört, sollte Arbeitskleidung bequem sein. Daher sollte sie eine möglichst große Bewegungsfreiheit ermöglichen. Auch zu starkes schwitzen oder frieren sollte die Kleidung verhindern oder zumindest nicht verstärken. Damit die Arbeitskleidung lange hält, sollte sie außerdem widerstandsfähig sein. Deswegen sollte man auch auf die Qualität des Stoffes achten. Als Material eignen sich beispielsweise eine Materialmischung aus Baumwolle und Polyester. Darüber hinaus sind Taschen an der Kleidung sehr hilfreich und praktisch. Außerdem sollte man sie gut reinigen können.

Ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Arbeitskleidung bezahlt, hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Außer bei gesetzlich vorgeschriebener Schutzkleidung kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, die Kleidung ganz oder teilweise selbst zu bezahlen. Bei Tarifverträgen gelten dazu die Richtlinien, die dort festgeschrieben sind. Bei einem Formulararbeitsvertrag darf die Arbeitgeber kein Geld für die Arbeitskleidung verlangen, wenn der Nettolohn unter den Pfändungsschutz fällt.

Arbeitskleidung personalisieren

Bei vielen Anbietern für Arbeitskleidung kann man das Anbringen eines Logos gleich mit beauftragen. Bei Arbeitshosenexpert kann man das Logo der Firma beispielsweise aufsticken oder mit Siebdruck sowie Transferdruck aufdrucken lassen. Wenn man T-Shirts mit Logo für seine Angestellten haben möchte, kann man das Logo auch selber drucken, sticken oder mit dem Plotter plotten. Gerade bei Bastelgeschäften, in denen Plotter, die dazugehörige Folie oder Motive verkauft werden, bietet sich das an.

Wichtig ist allerdings, dass die T-Shirts den Angestellten auch passen und nicht zu groß oder schlimmer noch zu klein sind. Statt der T-Shirts kann man auch Schürzen verwenden. Diese können die Angestellten über ihrer normalen Kleidung anziehen. Die Schürzen sind nicht an eine Person gebunden und können nach der Reinigung auch von anderen getragen werden. Daher sind sie eine günstigere Variante, gerade wenn man oft wechselnde Angestellte hat.

Arbeitskleidung als Schutzkleidung

Wenn die Mitarbeiter zur Ausführung ihrer Arbeit spezielle Schutzkleidung brauchen, ist es notwendig, dass sie diese auch bekommen. Für die Tätigkeiten der Mitarbeiter muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Wenn danach eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss diese der Arbeitgeber stellen. Dazu gehören beispielsweise Schutzbrille, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe oder Gehörschutz. Aber auch eine Arbeitshose kann dazu gehören. Es gibt beispielsweise Kleidungsstücke, die feuerhemmend sind oder vor Chemikalien schützen. Auch Warnkleidung aus fluoreszierenden Stoff oder Schutzkleidung gegen Kälte gehört zur Schutzkleidung.

Damit die Kleidung auch gesetzlich als Schutzkleidung gilt, muss sie durch eine zugelassene Stelle geprüft und zertifiziert werden. Dann ist es wichtig, dass man den Schutzaspekt der Kleidung nicht zerstört. Einem Maschinenschutzanzug, der eng geschnitten ist und oft gänzlich ohne Taschen auskommt, sollte man nicht nachträglich mit Taschen ausstatten. Diese können nämlich dazu führen, dass die Kleidung von der Maschine eingezogen wird. Damit stellen sie ein Sicherheitsrisiko für den Mitarbeiter dar.

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2022-06-27 23:52:00
Bastelfrau (Becky)